
Fagerhult gewährleistet die Konformität von vernetzter Beleuchtung mit dem neuen Cybersicherheitsgesetz – im Rahmen der CE-Kennzeichnung
Cybersicherheit ist ein wichtiges Thema, das derzeit äußerst aktuell ist. Ab dem 1. August 2025 treten neue Anforderungen für vernetzte Produkte in Kraft. Fagerhult stellt jetzt die Konformität aller Produkte sicher – und setzt die Vorgaben im Rahmen der CE-Kennzeichnung um.
Daniel Järpehult ist technischer Leiter des Labors und für die CE-Kennzeichnung von Fagerhults Produkten verantwortlich:
„Störungen und sicherheitsrelevante Verletzungen sind inzwischen an der Tagesordnung. Deswegen müssen wir gemeinsam Maßnahmen ergreifen, um die Cybersicherheit vernetzter Produkte und unserer Infrastruktur zu verstärken. Für Fagerhult heißt das konkret, dass wir verhindern müssen, dass es zu Überlastangriffen auf die Steuerung der Beleuchtung kommt oder die Funktionen eines Produkts von Unbefugten übernommen werden.“
Neue Richtlinien in Arbeit
Die Europäische Kommission hat einen neuen und umfassenden Rechtsrahmen für Cybersicherheit entwickelt, wobei die veränderte Weltlage und ein erhöhtes Risiko für Cyberangriffe den Prozess beschleunigt haben. Die Anforderungen in Bezug auf vernetzte Produkte wurden deswegen in eine bereits bestehende Richtlinie (Funkanlagen-Richtlinie/RED) aufgenommen:
„Die europäischen Standardisierungsorganisationen CEN und CENELEC haben Standards für vernetzte Produkte entwickelt. Diese treten ab dem 1. August 2025 in Kraft.“ Daniel Järpehult, Technischer Leiter des Labors bei Fagerhult
Für Fagerhult beinhalten die neuen Richtlinien aktive und kontinuierliche Prozesse in Bezug auf Cybersicherheit und die Umsetzung des neuen Standards in der CE-Kennzeichnung der Produkte. Der im August 2025 in Kraft tretende regulatorische Rahmen fällt unter die Funkanlagen-Richtlinie (RED) und gilt vorläufig. Das heißt, dass er nicht alle Aspekte der Cybersicherheit abdeckt.
Im Dezember 2027 wird der Cyber Resilience Act (CRA), ein Rechtsrahmen für umfassendere Cybersicherheitsanforderungen, implementiert. Dieser wird weitreichender sein und auch die Meldepflichten für Störungen, sicherheitsrelevante Angriffe oder Schwachstellen sowie die Möglichkeit von Bußgeldern bei Mängeln aufnehmen.
„Cybersicherheit wird in Zukunft von entscheidender Bedeutung sein, sowohl für die Gesellschaft als auch für uns. Wir richten unsere Arbeit an den Regeln aus, die in diesem Jahr in Kraft treten, und beobachten die weitere Entwicklung, um sicherzustellen, dass unsere Produkte ein hohes und ausreichendes Maß an Sicherheit aufweisen.“
Was gilt ab dem 1. August 2025?
- Alle Produkte von Fagerhult, die den Cybersicherheitsanforderungen unterliegen, erfüllen die neuen Anforderungen der Funkanlagen-Richtlinie (RED). Die CE-Kennzeichnung stellt sicher, dass die verwendeten Bauteile diesen Anforderungen entsprechen.
- Das smarte System von Fagerhult basiert auf Organic Response und City Grid. Die zugehörigen Geräte und Systeme fallen unter die EU-Anforderungen im Hinblick auf Cybersicherheit und erfüllen diese. Ab dem 1. August 2025 umfasst die CE-Kennzeichnung der Produkte von Fagerhult auch diese Anforderungen.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie wir mit Cybersicherheit und CE-Kennzeichnung arbeiten? Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit an uns wenden.
TEXT LINDA KARLSSON
FOTO DENNIS BOIJ